Dabei hatten nach Angaben des Pressesprechers der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG), Wolfgang Held, gestern Morgen zwischen vierzig und fünfzig Polizisten die Büroräumen des Goetheanum durchsucht. Hintergrund ist eine ältere Klage (Sommer 2006) der "Gelebten
Weihnachtstagung" (GWT) gegen die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, in der versucht wird, dem amtierenden Vorstand Veruntreuung bzw. ungetreue Geschäftsbesorgung zu unterstellen. Darüber hinaus wurden von Seiten der GWT Zweifel an der Höhe der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Klärung der Konstitutionsfrage der Anthroposophischen Gesellschaft geltend gemacht.
In einem Gespräch mit inmedia schildert Wolfgang Held weitere Details: "Im
Laufe der Durchsuchung wurden die anwesenden sechs Vorstandsmitglieder in den Räumen der Kantonspolizei zu den Vorgängen befragt - insgesamt dauerte die Anhörung rund sieben Stunden."
Dass die durchgeführte Aktion in keinerlei Verhältnis zu den Anschuldigungen stehe und sachlich völlig unbegründet sei, macht der Vorstandsprecher der AAG gegenüber inmedia deutlich: "Der so genannte neue Verdacht, dass 800.000 Franken veruntreut wurden, ist kein neuer Verdacht, den man von Seiten des Goetheanums zu verheimlichen versucht, sondern eine Anschuldigung, die längst und in aller Sorgfältigkeit öffentlich kommuniziert und widerlegt wurde.

Es gibt nicht nur keinen Vertuschungsversuch, sondern alle gegen die Vorständler geäußerten Verdächtigungen sind der allgemeinen Öffentlichkeit und den Mitgliedern seit langer Zeit mitgeteilt worden. Es ist deswegen völlig widersinnig, eine Durchsuchung durchzuführen. Es gab und gibt nichts zu verheimlichen".
Durch diese vorschnelle, überzogene und unangemessene Durchsuchung und die Befragung der Vorstandsmitglieder habe die Staatsanwaltschaft die Reputation des Vorstandes massiv gefährdet. Auch die persönliche Vorladung der Mitglieder des AAG Vorstandes und deren Behandlung als Verdächtige oder Schuldige ist nach den Worten von Wolfgang Held in "keiner Weise zu rechtfertigen".

Das letzte Solothurner Urteil habe nämlich sämtliche Mitglieder des Vorstandes von einer persönlichen Schuld
frei gesprochen. "Die Konstitutionsproblematik und deren Lösung betraf immer die Anthroposophische Gesellschaft als Institution; sie war nie die
Privatangelegenheit einzelner Vorstands- oder Vereinsmitglieder. Die von der GWT erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung und der ungetreuen
Geschäftsbesorgung sind demgemäß unbegründet" heißt es bereits seit gestern in einer entsprechenden Presseerklärung der AAG, die unmittelbar nach den Ereignissen veröffentlicht wurde.

Dass bereits im Laufe des gestrigen Tages sämtliche Vorwürfe durch die
Mitarbeiter und die vorliegenden Dokumente entkräftet werden konnten, ist
die eine Sache; die andere Sache ist, dass nun eine neue Stufe der
Eskalation erreicht wurde, die deutlich macht, wie notwenig es ist, den
Ausschluss der GWT-Gruppe zu unterstützen.
Bereits bevor der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft
den Mitgliedern der GWT die Austritte nahegelegt hatte, planten
verschiedenste, meist jüngere Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft
gegen die ennervierenden Exzesse der Gruppe vorzugehen. Vor allem weite
Teile der Basis der Anthroposophischen Gesellschaft empfinden das
schriftliche und persönliche Gebaren der GWT als untragbar und sehen sich
durch die aktuellen Vorgänge in ihrer Einschätzung abermals bestätigt.
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- Pressemitteilungen der AAG

Hier noch der 2. Artikel in der "Basler Zeitung" vom 9.3.2007; der erste war
am 7. oder 8. erschienen und liegt mir noch nicht vor:

Basler Zeitung, 9.3.2007, Seite 28 (Region. Laufental/Schwarzbubenland
Legende zum Großbild des Goetheanums: Strafverfahren mit Folgen. Am Dienstag
in der Früh hat das Goetheanum in Dornach Besuch von der Solothurner
Staatsanwaltschaft und der Polizei erhalten. Bei der Hausdurchsuchung ging
es um eine Strafanzeige gegen den Vorstand des Vereins wegen ungetreuer
Geschäftsführung. Foto Hanne
Goetheanum im Visier der Behörden
Dornach. Die Ermittlungen haben eine neue Phase erreicht


PETER WALTHARD
Mit der Hausdurchsuchung im Goetheanum erreicht der Richtungsstreit in der
Anthroposophi-schen Gesellschaft eine neue Ebene. Gegen den Vorstand wird
wegen Veruntreuung ermittelt.
Seit dem letzten Sommer liefern sich der Vorstand der Allgemeinen
An-throposophischen Gesellschaft (AAG) und die Gruppierung «Gelebte
Weihnachtstagung» einen erbitterten Rechtsstreit, in dem bisher alle
Versöhnungsversuche scheiterten.
Nachdem der Vorstand den dissi-denten Mitgliedern den Rücktritt nahegelegt
und mit einem Ausschluss aus der Gesellschaft gedroht hat, gerät er nun
selber in die Defensive. Bereits am 7. Juli 2006 war eine Strafanzeige gegen
die sechs Vorstandsmitglieder eingegangen. Nun ermittelt die Solothurner
Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung. «Wir
hätten uns einen anderen Weg gewünscht, aber es gab keinen», sagt Bernhard
Ruchti von der «Weihnachtstagung», deren Repräsentanten der Ausschluss aus
der AAG droht. Die Anzeige sei nötig geworden, weil der Vorstand den
Kritikern den Dialog verweigert habe. Hintergrund ist ein Streit um
Gerichtskosten, die bei früheren Prozessen angefallen waren. Diese müssen
laut Ruchti von den Vorstandsmitgliedern privat bezahlt werden. 800 000
Franken sollen jedoch über die Vereinskasse abgerechnet worden sein.
VERURTEILT. Zentraler Streitpunkt ist die Interpretation eines Urteils des
Solothurner Obergerichts vom Jahr 2005. Dieses hatte damals festgestellt,
dass es nur eine Anthroposophische Gesellschaft gebe. Der Vorstand war bis
dahin davon ausgegangen, dass die an der Weihnachtstagung 1923 von Rudolf
Steiner gegründete Gesellschaft neben der AAG weiterexistiert habe. Dieser
«AAG (WI> genannte Verein sollte wieder zum Leben erweckt und mit der AAG
vereinigt werden. Die Kritiker warfen dem Vorstand vor, bei dem zweiten
Verein handle es sich um ein blosses Konstrukt, und klagten gegen die AAG
(WT). Das Obergericht hieß die Klage gut und verurteilte die AAG (WT) zur
Übernahme der Gerichtskosten. Da diese aber gemäss dem Verdikt der Richter
gar nicht existiert, wurden die sechs Vorstandsmitglieder der AAG, die zuvor
auch als Vertreter der AAG (WT) aufgetreten waren, für die
«Einbringlichkeit» der Mittel verantwortlich gemacht.
ENTLASTUNG. Für Bernhard Ruchti ist klar: «Die AAG war an dem Prozess gar
nie beteiligt und muss deshalb auch nicht für die Kosten aufkommen.» Die
Vorstandsmitglieder hätten das «Konstrukt AAG (WT)» eigenmächtig erfunden
und seien für den Schaden persönlich haftbar. Christian Brückner, Anwalt der
AAG, weist diese Interpretation zurück.
Es sei immer klar gewesen, dass der Vorstand im Interesse der AAG gehandelt
habe. Das Gericht habe die Vorstandsmitglieder denn auch nicht für schuldig
befunden, sondern sie lediglich mit der Beschaffung der Mittel beauftragt.
Schliesslich sei dem Vorstand an der letztjährigen Generalversammlung die
Entlastung mit grossem Mehr und unter Applaus gewährt worden, was das
Vorgehen legitimiere. Doch Bernhard Ruchti zweifelt die Rechtmässigkeit
dieses Beschlusses an: «Der Vorstand hatte falsch informiert», sagt er.
Schatzmeister Cornelius Pietzner habe behauptet, die Prozesse seien von der
AAG geführt worden. Dabei sei es das von den Vorstandsmitgliedern erfundene
«Kon-strukt» gewesen.
Für Goetheanum-Sprecher Wolfgang Held sind dies Spitzfindigkeiten. Er
spricht von einem «juristischen Kümmzug». Die Entlastung sei unter langem
und heftigem Applaus erfolgt. «Das kann man als Plebiszit werten.» Bei den
Anzeigestellern handle es sich um eine verschwindend kleine Minderheit. «Wir
gehen davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird», sagt Brückner. Bei
der Staatsanwaltschaft kann man über den weiteren Verlauf der Untersuchung
noch keine Angaben machen. «Das ist stark von den Prioritäten abhängig»,
sagt Mediensprecherin Sabine Husi.
Langer Streit unter Rudolf Steiners Erben
SCHIKANE? Die Hausdurchsuchung im Goetheanum ist der jüngste Höhepunkt in
einem seit Jahren schwelenden Streit. Seit Mitte der 90er Jahre kritisiert
die an-throposophische Gruppe «Gelebte Weihnachtstagung» den Vorstand, weil
dieser nach Ansicht der Mitglieder die Prinzipien Rudolf Steiners verraten
hat. Trotz des Erfolgs vor Gericht blieb die Kritik bislang wirkungslos: An
der Mitgliederversammlung vom 8. April 2006 hatten die Vertreter der
«Weihnachtstagung» Schiffbruch erlitten: Sie konnten keinen ihrer Anträge
durchbringen, der Vorstand wurde mit Applaus entlastet. «Es handelt sich
hier um eine Minderheit, welche die Mehrheit schikaniert», sagt
Mediensprecher Wolfgang Held. Der Vorstand prüft nun einen Atisschluss der
Kritiker. In einer öffentlichen Mitteilung hatte der Vorstand diesen zuvor
einen freiwilligen Austritt nahegelegt. In den letzten Wochen fanden mehrere
Anhörungen statt, in denen sich die «Weihnachtstagungs»-Mitglieder
rechtfertigten.


Mittwoch, 07. März 2007
VON: WOLFGANG HELD

 Neuer Angriff der "Gelebten Weihnachtstagung" (GWT) gegen die
Anthroposophische Gesellschaft
Mitglieder der GWT haben am 7.Juli 2006 eine Strafanzeige gegen sechs
Vorstandsmitglieder am Goetheanum eingereicht. Die GWT macht den
Vorstandsmitgliedern bekanntlich zum Vorwurf, sie hätten Verfahrenskosten
der Prozesse um die Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft privat
tragen müssen und nicht die Gesellschaft damit belasten dürfen. Die
Mitgliederversammlung hatte dem Vorstand am 8. April 2006 Entlastung
erteilt. Hier unterstellt die GWT dem Vorstand Veruntreuung bzw. ungetreue
Geschäftsbesorgung - und erstattete Strafanzeige. Darüber hinaus machte sie
Zweifel an der Höhe der Kosten geltend.
Die Behörden haben am 6. März 2007 im Goetheanum die einschlägigen Dokumente
erhoben. Die Mitarbeitenden am Goetheanum konnten dokumentieren, dass es
sich bei den betreffenden Kosten durchwegs um Verfahrenskosten gehandelt
hat. Die Kosten waren angesichts der zahlreichen Gerichtsverfahren, die
zwischen 2002 und 2005 gegen die Anthroposophische Gesellschaft angestrengt
worden waren, durchweg nachvollziehbar. Die Behörden wurden ferner darauf
aufmerksam gemacht, dass das Solothurner Obergericht nicht die
Vorstandsmitglieder, sondern die AAG(WT) zur Bezahlung der Kosten verurteilt
hat. Es hat in seinem Urteil vom 12. Januar 2005 die Klage gegen die sechs
Vorstandsmitglieder zurückgewiesen und lediglich die Klage gegen die AAG
(WT) gutgeheissen. Demgemäss wurde die AAG (WT) zu den Kosten verurteilt.
Die Vorstandsmitglieder wurden für die Beschaffung dieser Mittel
("Einbringlichkeit") haftbar gemacht.
Die Konstitutionsproblematik und deren Lösung betraf immer die
Anthroposophische Gesellschaft als Institution; sie war nie die
Privatangelegenheit einzelner Vorstands- oder Vereinsmitglieder. Die von der
GWT erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung und der ungetreuen
Geschäftsbesorgung sind demgemäss unbegründet.
Die Behörden prüfen nun diese Einwände aufgrund der einschlägigen Dokumente.

Dornach, 7. März 2007
 
Wolfgang Held
Kommunikation und Öffentlichkeit
Goetheanum,  CH-4143 Dornach
tel:  ++41 (0) 61 706 42 61
fax: ++41 (0) 61 706 44 35